ViDA (VAT in the Digital Age) und die Zukunft der Steuerberichterstattung
Der „Allgemeine Ansatz zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ spiegelt die Bemühungen der Europäischen Union wider, ihr Mehrwertsteuersystem zu modernisieren und an die Herausforderungen anzupassen, die sich aus dem digitalen Wandel, dem grenzüberschreitenden Handel und dem E-Commerce ergeben. Hier sind die wichtigsten Ergebnisse:
VAT in the digital age (ViDA): Was ist das?
Die neuen Regelungen der Bundesregierung sind im Kontext der am 08.12.2022 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Maßnahme „VAT in the digital age (ViDA)“ zur Modernisierung der Umsatzsteuer zu sehen. Diese sollen das Umsatzsteuersystem der EU für Unternehmen effizienter machen und Umsatzsteuerbetrug vorbeugen. Die Umsatzsteuervoranmeldung soll für Unternehmen innerhalb Europas künftig digitalisiert werden. Erste Projektentwürfe werden derzeit auf EU-Ebene diskutiert.
Umsatzsteuervoranmeldungen in Echtzeit
ViDa (“VAT in the Digital Age”) ist der Name eines Maßnahmenpakets, das die Meldung der Umsatzsteuer von Unternehmen revolutionieren soll. Dahinter verbirgt sich ein elektronisches System, in dem B2B-Umsätze in Echtzeit an die entsprechenden Finanzämter gemeldet werden können. Die ursprünglich zusammenfassenden Meldungen könnten laut Planung so schon 2028 der Vergangenheit angehören. Einige Länder wie Italien, Spanien und Polen haben entsprechende Systeme bereits verpflichtend etabliert oder arbeiten daran.
Schritt für Schritt soll mit ViDa europaweit die Umsatzsteuervoranmeldung vereinheitlicht und in direkter Kommunikation mit den Finanzbehörden abgewickelt werden. Es würde zudem nur noch eine einzige Umsatzsteuerregistrierung innerhalb der EU fällig, nicht mehr wie aktuell eine Mehrfachregistrierung in den jeweiligen Mitgliedsstaaten.
Effizienz und Eindämmung von Umsatzsteuerbetrug
Echtzeitmeldungen sollen sowohl Unternehmen als auch Finanzämter entlasten. Dass eine geringere Papiernutzung sich positiv auf unsere Umwelt auswirkt, erweist sich ebenfalls als ein enormer Vorteil. Der elementare Grund für die Digitalisierung der Umsatzsteuervoranmeldung liegt jedoch in der Betrugsresistenz. Die Prozessvereinheitlichung soll künftig vor allem die Betrugsanfälligkeit der einzelnen Umsatzsteuersysteme der EU-Mitgliedsstaaten eindämmen, sowie Manipulation und Korruption unterbinden.
Wie wird die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter funktionieren?
Der „Allgemeine Ansatz zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ spiegelt die Bemühungen der Europäischen Union wider, ihr Mehrwertsteuersystem zu modernisieren und an die Herausforderungen anzupassen, die sich aus dem digitalen Wandel, dem grenzüberschreitenden Handel und dem E-Commerce ergeben. Hier sind die wichtigsten Ergebnisse:
1. Einheitliches Mehrwertsteuer-Registrierungssystem (VAT One-Stop Shop)
Erweitert den Anwendungsbereich des bestehenden VAT One-Stop Shop (OSS) und Import One-Stop Shop (IOSS).
Unternehmen können eine einzige MwSt.-Registrierung in der gesamten EU verwenden, was die Einhaltung der Vorschriften für grenzüberschreitende Geschäfte vereinfacht.
Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kosten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
2. Digitale Echtzeit-Berichterstattung für den Intra-EU-Handel
Einführung einer obligatorischen digitalen Berichterstattung für Transaktionen innerhalb der EU, die den Weg für eine elektronische Rechnungsstellung in Echtzeit ebnet.
Ersetzt die bestehenden zusammenfassenden Meldungen durch einen schnelleren und genaueren Datenaustausch zwischen den Steuerbehörden.
Zielt darauf ab, Mehrwertsteuerbetrug durch mehr Transparenz und Effizienz bei der Nachverfolgung von Transaktionen zu reduzieren.
3. E-Invoicing Mandate
Standardisiert die elektronische Rechnungsstellung in allen Mitgliedstaaten und steht im Einklang mit den umfassenderen Bemühungen der EU um eine digitale Standardisierung.
Unterstützt die Interoperabilität und verbessert die Prüfungsmöglichkeiten der Steuerbehörden.
Bietet Unternehmen einen einheitlichen Rahmen für die Einhaltung der Rechnungsstellungsvorschriften.
4. Anpassung der Mehrwertsteuer an die digitale Wirtschaft
Überarbeitung der Mehrwertsteuervorschriften, um besser auf Dienstleistungen in der digitalen Wirtschaft eingehen zu können, einschließlich plattformbasierter und Gig-Economy-Transaktionen.
Einführung neuer Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen effektiv erhoben wird.
5. Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug
Verbesserung der Mechanismen zur Aufdeckung und Verhinderung von Mehrwertsteuerbetrug, der die EU jährlich Milliarden kosten dürfte.
Die Integration digitaler Tools soll den Betrug sowohl bei inländischen als auch bei grenzüberschreitenden Transaktionen reduzieren.
Zeitplan für die ViDA-Einführung
Der Zeitplan für die Umsetzung der Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ ist so strukturiert, dass eine schrittweise Einführung möglich ist und Unternehmen und Steuerverwaltungen Zeit haben, sich an die neuen Regeln anzupassen. Hier ist ein Überblick über den geplanten Zeitplan auf der Grundlage der Vorschläge der Europäischen Kommission:
1. Elektronische Rechnungsstellung
- 2024–2028: Die Mitgliedstaaten beginnen mit der Umstellung auf die obligatorische elektronische Rechnungsstellung.
- 2028: Die vollständige Umsetzung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für den Handel innerhalb der EU wird erwartet. Dies beinhaltet die Ablösung des derzeitigen Meldesystems (zusammenfassende Meldungen).
2. Digitale Meldepflichten (DRR)
- 2025: Erste Schritte zur Einführung einer obligatorischen digitalen Echtzeit-Berichterstattung für Transaktionen innerhalb der EU.
- 2028: Vollständige Einführung der DRR in der gesamten EU.
3. Einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung
- 2025: Unternehmen werden sich für das erweiterte System der einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer (OSS) registrieren.
- 2028: Vollständige Anwendung des Rahmens für die einzige Mehrwertsteuerregistrierung, wodurch sichergestellt wird, dass Unternehmen nicht mehr mehrere Registrierungen in den Mitgliedstaaten benötigen.
Übergangsregelungen
Die Europäische Kommission hat Übergangsregelungen vorgesehen, um einen reibungslosen Übergang zu den neuen Systemen zu gewährleisten und es sowohl Unternehmen als auch Steuerbehörden zu ermöglichen, digitale Berichterstattungsinstrumente und -systeme zu testen und zu integrieren.
Endgültige Annahme
Die genauen Fristen können sich geringfügig ändern, da die Vorschläge das Gesetzgebungsverfahren im Rat und im Parlament der EU durchlaufen und die Mitgliedstaaten diese Änderungen in ihre nationalen Gesetze umsetzen müssen.
Was können betroffene Unternehmen tun?
Damit bei der Umstellung alles ohne Probleme verläuft, empfehlen wir Unternehmen deshalb schon jetzt, sich mit den bevorstehenden Veränderungen auseinanderzusetzen und die Rechnungserstellung so zeitnah wie möglich auf E-Rechnungen umzustellen.
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Dabei ist es egal, ob Sie Ihr ERP-System über einer Schnittstelle mit dem B2Brouter verbinden oder einfach unsere bequeme Online-Plattform nutzen. Es ist jedoch abzusehen, dass zum Jahreswechsel sehr viele Unternehmen eine Lösung brauchen werden was zu Überlastungen. Eine frühzeitige Vorbereitung hilft dabei, die Regelungen rechtzeitig einzuhalten. Die eingesparten Zeit und Kosten können im Wettbewerb zwischen Unternehmen schnell einen entscheidenden Unterschied machen.