Das Wachstumschancengesetz – Der aktuellste Stand
Inmitten einer Welt voller wirtschaftlicher Herausforderungen hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz auf den Weg gebracht, das darauf abzielt, die Wirtschaftslandschaft des Landes neu zu beleben und gleichzeitig zukunftsorientiert zu gestalten. Das dazu entworfene Wachstumschancengesetz könnte bereits ab Beginn des Steuerjahres 2024 maßgeblich zur bürokratischen Entlastung und einer generellen Verbesserung der Liquidität vieler deutscher Unternehmen beitragen. Doch auch Privatpersonen profitieren von den Änderungen, die dieses Gesetz mit sich bringen würde. Die finale Entscheidung des Bundesrates zur Verabschiedung wird mit Spannung erwartet.
Was ist das Wachstumschancengesetz?
Das Wachstumschancengesetz, offiziell als „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ bekannt, markiert einen wichtigen Schritt der deutschen Wirtschaftspolitik. Vom Bundestag am 17. November 2023 beschlossen, setzt es sich zum Ziel, Deutschland als Wirtschaftsstandort zu stärken, indem es gezielt die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert und deren Investitionsbereitschaft erhöht. Kern des Gesetzes sind steuerliche Investitionsanreize, welche die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit maßgeblich fördern sollen. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Entlastung kleiner Betriebe: Durch Vereinfachungen im Steuersystem, wie etwa die Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen, wird die bürokratische Last für sie spürbar reduziert.
Wie ist der aktuelle Stand des Wachstumschancengesetzes?
Das Schicksal des Wachstumschancengesetzes befindet sich aktuell noch in einer kritischen Phase. Nachdem der Bundestag schon grünes Licht für das Vermittlungsergebnis gegeben hat, richtet sich nun alle Aufmerksamkeit auf den Bundesrat, der am 22. März 2024 über das Gesetz abstimmen wird. Trotz der vorangegangenen Zustimmung durch den Bundestag wird die Entscheidung im Bundesrat mit Spannung erwartet, da eine definitive Zusage noch aussteht. Diskussionspunkte gibt es unter anderem bei der geplanten Abschaffung der Fünftelregelung im Rahmen der Steuererklärung von Arbeitnehmern.
Die Unterzeichnung des Wachstumschancengesetzes hat eine besondere Dringlichkeit, da einige seiner Regelungen bereits zum Jahreswechsel wirksam werden sollen. Dies bedeutet, dass, sollte das Gesetz grünes Licht kommen, besagte Regelungen rückwirkend in Kraft treten würden. Ein solcher Rückwirkungseffekt ist nicht ungewöhnlich bei Gesetzgebungen, die zeitnahe Änderungen für das Wirtschaftsjahr vorsehen. Derzeit halten sowohl Unternehmen als auch Steuerberatungsgremien die Luft an und warten mit angehaltenem Atem auf die Entscheidung, die ihnen den Weg zu neuen Wachstumspotentialen und einer vereinfachten Steuerlandschaft ebnen könnten.
Was das Wachstumschancengesetz nun konkret bedeutet, das erfahren Sie in den folgenden Absätzen.
Was bedeutet das Wachstumschancengesetz für Rentner?
Das Wachstumschancengesetz nimmt unter anderem die bestehenden Herausforderungen bei der Rentenbesteuerung ins Visier und zielt darauf ab, die Doppelbesteuerung der Renten zu beseitigen. Aktuell steigt mit der nachgelagerten Besteuerung für Neurentner der steuerpflichtige Anteil der Rente jedes Jahr an. Dies führt dazu, dass einige Rentner auf Beiträge, die sie aus versteuertem Einkommen geleistet haben, im Ruhestand erneut Steuern zahlen. Besonders für Selbstständige kann dies belastend sein. Das Gesetz will solche steuerlichen Ungerechtigkeiten korrigieren und sicherstellen, dass die Rente nach fairer Besteuerung zuvor eingezahlter Beiträge gewährleistet wird, was gerade für den finanziellen Ruhestand von großer Bedeutung ist.
Einfluss des Wachstumschancengesetzes auf Immobilien
Das Wachstumschancengesetz bringt bedeutsame Anreize für den Immobilien- und Wohnungsmarkt an den Tisch. Der Vermittlungsausschuss des Bundesrates ermöglichte im Rahmen der Kompromissfindung unter anderem für die temporäre Einführung einer erhöhten degressiven Abschreibung (AfA) von 5% für neue Wohngebäude, befristet auf sechs Jahre, bei Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023. Zusätzlich wird die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau gemäß § 7b EStG verlängert und verbessert durch erhöhte Obergrenzen für Kosten und Bemessungsgrundlage. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Investitione
Wachstumschanchengesetz und dessen Einfluss auf die Grunderwerbsteuer
In einer entscheidenden Wendung hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags Elemente zur Grunderwerbsteuer aus dem Wachstumschancengesetz vorab in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz eingeführt. Dies sichert die Fortführung steuerlicher Erleichterungen für Personengesellschaften bis zum 31. Dezember 2026. Konkret bedeutet das, dass diese Gesellschaften steuerlich als Einheiten mit Gesamthandvermögen angesehen werden und die bestehenden Begünstigungen der §§ 5, 6, 7 des Grunderwerbsteuergesetzes weiterhin in Anspruch nehmen können. Diese Maßnahmen, die für das Jahr 2024 greifen, reflektieren das Bestreben, einen stabilen und vorausschauenden steuerlichen Rahmen für den Immobiliensektor zu schaffen.
Wachstumschancengesetz bringt keine Klimaschutz – Investitionsprämie
Das Schicksal der Klimaschutz-Investitionsprämie ist besiegelt: Sie hat das Vermittlungsverfahren des Vermittlungsausschusses im Bundesrat nicht überstanden. Die als „Superabschreibung“ im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition angekündigte steuerliche Förderung für Investitionen zur Dekarbonisierung fällt somit weg. Dieses Aus zeigt, dass, trotz der politischen Bestrebungen, der Umsetzung nachhaltiger Anreizsysteme in der Praxis Grenzen gesetzt sind.
Wachstum und Chancen durch den neuen Gesetzesentwurf
Das Wachstumschancengesetz stellt einen wichtigen Schritt der deutschen Wirtschaftspolitik dar. Es enthält bedeutende Veränderung der Steuerlandschaft – Von der Entlastung im Bereich der Grunderwerbsteuer für Personengesellschaften bis hin zur Neuregelung von steuerlichen Investitionsanreizen im Immobiliensektor. Allerdings unterstreicht das Fehlen der Klimainvestitionsprämie im finalen Gesetzespaket, dass nicht alle ambitionierten Vorhaben auch Realität werden. Während das Gesetz in einigen Aspekten maßgeblich die Weichen für wirtschaftliches Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit stellt, bleibt der Bereich des nachhaltigen Investierens und der Umweltpolitik ein Feld für zukünftige Entwicklungen. Das gesamte Wachstumschancengesetz steht trotz einiger Kursänderungen während seiner Entstehung als deutliches Signal für ein fortschrittsorientiertes und wirtschaftlich dyniamisches Deutschland. Wir dürfen gespannt sein, welche Impulse von diesem umfangreichen Maßnahmenpaket ausgehen werden und wie sich diese in den kommenden Jahren entfalten.
Häufig gestellte Fragen rund um das Wachstumschancengesetz
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Version einer handelsüblichen Rechnung, die strukturiert und maschinenlesbar ist, um eine automatisierte Verarbeitung durch die entsprechende Rechnungssoftware zu ermöglichen.
Welche Vorteile bietet die Nutzung einer E-Rechnung?
E-Rechnungen steigern die Effizienz, reduzieren Kosten, beschleunigen die Zahlungsabwicklung und sind umweltfreundlich im Vergleich zu Papierrechnungen.
Was ist das Ziel des Wachstumschancengesetzes?
Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen in Deutschland voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken.
Wie unterstützt das Wachstumschancengesetz die Einführung von E-Rechnungen?
Das Gesetz fördert die Nutzung von E-Rechnungen durch Maßnahmen wie die Verpflichtung zur Annahme von E-Rechnungen, Standardisierung und Förderprogramme.
Welche Herausforderungen bestehen bei der Umstellung auf E-Rechnungen?
Unternehmen können technische, rechtliche und organisatorische Herausforderungen begegnen, wie die Anpassung der IT-Infrastruktur und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Das Wachstumschancengesetz sieht deshalb eine großzügige Übergangsperiode zur Umstellung der Geschäftsprozesse vor.
Wie wirkt sich die Einführung von E-Rechnungen auf die Buchhaltung aus?
Die E-Rechnung ermöglicht die Automatisierung von Abrechnungsprozessen, erhöht die Transparenz und lässt sich nahtlos in bestehende Buchhaltungssysteme integrieren.
Sind alle Unternehmen zur Annahme von E-Rechnungen verpflichtet?
Während einer Übergangsphase werden nach und nach alle deutschen Unternehmen, sowie öffentliche Auftraggeber zur Annahme von E-Rechnungen verpflichtet.
Wie können Unternehmen die Umstellung auf E-Rechnung am besten bewältigen?
Eine enge Zusammenarbeit mit IT-Dienstleistern und die Nutzung spezialisierter Software kann helfen, alle Anforderungen zu erfüllen und den Übergang zu erleichtern. Mehr dazu.
Bietet das Wachstumschancengesetz finanzielle Anreize für die Umstellung?
Ja, durch Förderprogramme können unter anderem Fördermittel für die Anschaffung von E-Rechnungsverarbeitungssoftware bereitgestellt werden.
Was bedeutet die Veränderung durch E-Rechnungen und das Wachstumschancengesetz für die Zukunft digitaler Abrechnung?
Die Zukunft digitaler Abrechnung bedeutet auf lange Sicht eine vollständig digitalisierte Wirtschaft, in der Rechnungsprozesse automatisiert werden und Unternehmen effizienter sowie umweltfreundlicher mit einander arbeiten können.
Wie kann B2Brouter Unternehmen bei der Implementierung der E-Rechnung unterstützen?
B2Brouter steht als Experte für E-Rechnungsverarbeitung an Ihrer Seite und bietet Unterstützung an, um die Herausforderungen der E-Rechnung einfach zu bewältigen und eine umfassende Umsetzungsstrategie zu entwickeln. Unternehmen können sich für weitere Informationen und Hilfe direkt an B2Brouter wenden. Kontaktieren Sie uns oder starten Sie jetzt kostenlos.